Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorge der gesetzlichen Krankenkasse
Die einzelnen Untersuchungen werden mit U1 bis U9 sowie J1 bezeichnet und richten sich nach dem jeweiligen Alter des Kindes.
U1 - direkt nach der Geburt
U2 - 3. bis 10. Lebenstag
U3 - 4. bis 5. Lebenswoche
U4 - 3. bis 4. Monat
U5 - 6. bis 7. Monat
U6 - 10. bis 12. Monat
U7 - Ca. 2 Jahre
U7a-Ca. 3 Jahre
U8 - Ca. 4 Jahre
U9 - Ca. 5 Jahre
J1 - 12 bis 14 Jahre
Und dazwischen?
In keinem anderen Lebensabschnitt macht der Mensch so gewaltige Entwicklungsschritte wie in den ersten Jahren. Allerdings entwickeln sich nie zwei Kinder gleich, deshalb sind die Entwicklungsschritte, wie sie in Büchern oder auch im Internet zu finden sind, immer nur als grobe Anhaltspunkte zu verstehen. Der regelmäßige Besuch beim Kinder- und Jugendarzt ist der richtige Weg, die Entwicklung Ihres Kindes zu überprüfen.
Doch, wie Sie sehen, ist im Alter vom 6. bis 12. Lebensjahr und im vorberuflichen Alter vom Gesetzgeber keine Früherkennungsuntersuchung vorgesehen. Wir bieten deshalb zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für diese Altersgruppen an:
U10 - 7.-8. Lebensjahr
U11 - 9.-10. Lebensjahr
J2 - 16.-18. Lebensjahr
Hier können frühzeitig Störungen entdeckt und entsprechend behandelt werden. Wie immer gilt auch hier die Devise: je früher Fehlentwicklungen entdeckt werden, umso besser können wir sie behandeln.
Ziel der Untersuchungen ist, den Reifezustand und die Intaktheit des Nervensystems zu beurteilen. Bei vorliegenden Verzögerungen oder Störungen können gezielt weitere Schritte veranlasst oder andere Spezialisten hinzugezogen werden.
Die psychosoziale Entwicklung des Kindes ist ein weiterer Schwerpunkt der Vorsorge. Den Eltern werden entwicklungspsychologische Kenntnisse vermittelt, um das emotionale Wechselspiel des Kindes besser zu verstehen.
In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse zusätzliche Kosten
Diese erweiterten Vorsorgemaßnahmen gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Einige Kassen übernehmen jedoch die Kosten im Rahmen zusätzlicher Verträge oder erstatten die Privatrechnung.
Unsere Praxis hat mit verschiedenen Krankenkassen Selektivverträge für die Übernahme von Kosten geschlossen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenversicherung, ob auch Sie hiervon profitieren können.
Unser ärztlicher Rat lautet:
Nutzen Sie diese Vorsorgeuntersuchungen!
Für einen guten und sicheren Start ins Leben.