Hörscreening

Erweiterte Hörtestung

Die häufigste angeborene Erkrankung überhaupt ist die Schwerhörigkeit. Jährlich kommen bundesweit etwa 1.800 Babys mit Hörstörungen zur Welt. Werden diese rechtzeitig erkannt und behandelt, können die Kinder heute trotzdem unbeschwert heranwachsen.

Hören und Hörschäden

Geräusche sind Schwingungen in der Luft. Diese werden über das Trommelfell und die Gehörknöchelchen an die Schnecke mit ihren Haarzellen weitergegeben. Das Gehirn verarbeitet die von diesen hochempfindlichen Sinneszellen kommenden Signale und interpretiert sie – wir hören und verstehen.

Ist der Weg des Schalls von der Ohrmuschel bis zum Gehirn gestört, hört das Kind schlecht. Vererbung, Infektionen während der Schwangerschaft oder Schwierigkeiten während der Geburt können Ursachen für einen Hörschaden sein. Hörschäden werden oft erst im zweiten oder gar dritten Lebensjahr erkannt. Das ist viel zu spät, denn in den ersten zwei Lebensjahren werden die Grundlagen für die Sprachentwicklung gelegt. Doch nur wer gut hört, lernt auch gut sprechen. Es gibt heute Möglichkeiten, eine angeborene Schwerhörigkeit erfolgreich zu behandeln – vorausgesetzt sie wird innerhalb der ersten sechs Lebensmonate entdeckt.

Wir bieten deshalb in unserer Praxis eine moderne Methode zur Überprüfung des Gehörs bei Säuglingen an:

Die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE)

Bei der Untersuchung wird über eine kleine Sonde, die locker ins Ohr gesteckt wird, ein „Klick“-Ton ausgesendet. Dieser reizt die Sinneshaare im Innenohr. Die Schwingungen der Härchen erzeugen ein feines Geräusch (Emission), das wiederum von der Sonde aufgenommen wird. Dieses Antwortsignal ist der Beweis, dass das Innenohr funktioniert. Diese Messung ist völlig unkompliziert, schmerzfrei und lässt sich besonders gut am schlafenden Kind durchführen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Durch das Hörscreening ist eine rechtzeitige Früherkennung und damit eine adäquate Frühversorgung von Hörstörungen möglich.
  • Therapien, die in den ersten sechs Lebensmonaten durchgeführt werden, sind hinsichtlich Spracherwerb und Sprachentwicklung wesentlich effektiver als später eingeleitete Maßnahmen.
  • Entsprechend versorgte Kinder weisen eine deutlich bessere Sprachentwicklung auf.

Das Hörscreening bei Neugeborenen gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

In unserer Praxis führen wir sowohl subjektive als auch objektive Hörtests durch. Mittels verschiedener Verfahren lassen sich der Schweregrad einer Hörstörung, der Sitz sowie die mögliche Ursache feststellen.

Tonaudiometrie (subjektive Hörtestung)

Durch die Tonaudiometrie kann die individuelle Hörschwelle eines Patienten ermittelt werden.

Dabei werden dem Patienten Töne verschiedener Frequenzen vorgespielt. Die Lautstärke wird schrittweise erhöht, bis der Patient den Ton wahrnehmen kann.

Die Ergebnisse werden in einem Audiogramm aufgezeichnet.

Tympanometrie inklusive Stapediusreflexmessung (objektive Hörtestung)

Bei der Tympanometrie wird eine Sonde in den Gehörgang eingeführt, um die Mittelohrfunktion zu messen. Sie gibt Aufschlüsse über die Hörleistung und erfolgt in nur wenigen Sekunden vollautomatisch.

Mithilfe einer Messsonde wird der Gehörgang abgedichet. So kann der dort herrschende Druck manipuliert werden. Gleichzeitig werden Prüftöne mit unterschiedlichen Frequenzen und Schallpegeln abgegeben.

Die Tympanometrie gibt Hinweise über eine ggfs. vorhandene Tubenbelüftungsstörung oder einen Paukenerguss.

Mit diesem Gerät kann zudem der Stapediusreflex gemessen werden. Ein wichtiger Refelx, der im Körper dazu dient, bei Lärm die Sensibilität des Gehörsinnes zu regulieren.

Eine aktive Mitarbeit des Patienten ist bei dieser Untersuchung nicht notwendig. Daher ist sie besonders für Kleinkinder geeignet.